Die Nacht vom 14. zum 15. Juli 2021 war für die Bewohner des Ahrtals eine Katastrophe: Starkregen und Hochwasser haben unzählige Gebäude und damit Existenzen zerstört. Auch wenn Anträge auf Wiederaufbauhilfe offiziell erst seit Ende September bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden können, waren wir schon eine Woche nach dem Hochwasser im Ahrtal im Einsatz. Seitdem nehmen wir als Sachverständigenbüro die vorhandenen Schäden auf, erstellen Schadensgutachten und schätzen die Kosten für den Wiederaufbau – das gilt sowohl für beschädigte als auch komplett zerstörte Gebäude im Flutgebiet.

Die von uns erstellten Gutachten können der eigenen Versicherung (bei Elementarversicherung) vorgelegt oder zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe über die ISB Rheinland-Pfalz genutzt werden. Über 15 Milliarden Euro fließen in den Wiederaufbau, der privaten Hauseigentümern und betroffenen Unternehmen zugutekommt.

Wie hoch ist die konkrete Förderung?

Mit einer Beantragung können bis zu 80 Prozent der Schäden erstatten werden: Das bedeutet, dass bei einem geschätzten Schaden von beispielsweise 120.000 € bis zu 96.000 € von der ISB Rheinland-Pfalz erstattet werden. Für betroffene Menschen ohne finanzielle Rücklagen soll es nach Angabe der ISB Rheinland-Pfalz auch eine Härtefallregelung geben.

Fachkundige Hilfe beim Förderantrag

Zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe erhalten Sie von uns den nahezu vollständig ausgefüllten Förderantrag. Falls uns die Informationen nicht vorliegen, müssen darin nur noch die Angaben zur Gebäudeversicherung ergänzt werden. Mit Ihrer Unterschrift reichen Sie den Antrag dann bei der ISB Rheinland-Pfalz ein. Ist die Wiederaufbauhilfe bewilligt, kann die ISB Rheinland-Pfalz eine Prüfung verlangen. Diese führt unser Sachverständigenbüro als Erstatter des Schadensgutachtens durch und stellt die erforderliche Bescheinigung aus.

Fünf Schritte zum Schadensgutachten

  1. Rufen Sie uns unter 0261 95229070 an oder senden Sie eine E-Mail an info@joesch.eu.
  2. Gemeinsam vereinbaren wir zeitnah einen Besichtigungstermin.
  3. Bei dem Termin werden die Schäden aufgenommen, die Bausubstanz in Bezug auf die Primärkonstruktion / Standfestigkeit geprüft und auch erste Empfehlungen für die nächsten Maßnahmen ausgesprochen.
  4. Sofern noch vorhanden, helfen Planunterlagen des Gebäudes bei der Erstattung des Gutachtens. Außerdem finden auch vorliegende Angebote oder Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen in dem Gutachten Berücksichtigung.
  5. Nach der Schadensaufnahme erstatten wir innerhalb von 4 bis 6 Wochen das Gutachten inklusive dem ISB-Antrag für die Wiederaufbauhilfe.

Weitere Informationen finden Sie auch auf folgender Seite:

https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/