Immobilien­bewertung

Ihr gutachten

Immobilienbewertung leicht gemacht

Unsere Leistungen im Überblick

Sie benötigen den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks? Hierzu zählen Wohn- und/oder Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Container- und Modulgebäude sowie Grundstücke usw.

Wir bieten Ihnen folgende stufenweise aufeinander aufgebaute Leistungen an:

Gründliche Inspektion für präzise Immobilienbewertung

Wertbeeinflussende Kriterien im Fokus

Inaugenscheinnahme der Liegenschaft zur Aufnahme wertbeeinflussender Kriterien zum Grundstück sowie zur Bebauung. Wertbeeinflussende Kriterien sind beispielsweise Lage, bauliche und energetische Ausstattungsstandards der Bausubstanz, sonstige Besonderheiten, Bauschäden und -mängel und äußere Einflüsse (Immissionen).

Kurzgutachten

Erstattung des Kurzgutachtens in Anlehnung an § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der ImmoWertV (Immobilienwert-Verordnung 2021) . Dabei kommt das für die Liegenschaften maßgebende  Verfahren (Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren) zur Anwendung. Das Verfahren richtet sich nach Art und Nutzung der Liegenschaft.

Das Kurzgutachten ist geeignet für die Absicherung bei Verkaufs- und Kaufabsichten, zur eigenen Vermögensbewertung,  zur Vorlage bei Finanzierungsinstituten zur Beleihung und in außergerichtlichen Familienangelegenheiten, Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten usw.

Verkehrswert-Gutachten

Erstattung des Verkehrswert-Gutachtens im Sinne des  § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der ImmoWertV (Immobilienwert-Verordnung 2021). Dabei kommen grundsätzlich zwei der drei  Verfahren (Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren) zur Anwendung. Die Auswahl der Verfahren mit einem Hauptverfahren und einem stützenden Verfahren richtet sich nach Art und Nutzung der Liegenschaft.

Das Verkehrswert-Gutachten ist für alle privaten und gewerbliche Zwecke nutzbar. Im privaten Bereich beispielsweise für die Absicherung bei Verkaufs- und Kaufabsichten, zur Vermögensübersicht, zur Vorlage bei Finanzierungsinstituten zur Beleihung, zu steuerlichen Zwecken sowie bei behördlich oder gerichtsanhängenden Vermögens-, Erbschaft-, Schenkung. oder Scheidungsangelegenheiten usw.

Im gewerblichen Bereich ergänzend zu den obigen Punkten bei Unternehmensumgestaltungen, -auflösungen, zur buchhalterischen Zwecken und bei An- oder Verkauf usw.

Zu unserem Leistungsangebot zählen auch:

 

  • Mietwertgutachten (Wohnraum)
  • Bewertung von Erbbaurechten, Grunddienstbarkeiten und sonstigen wertbeeinflussenden Sachverhalten
  • Beleihungswertermittlung 
  • Simulation zu Investitionsentscheidungen
  • Immobilien– und Marktanalysen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • Wertermittlung z. B. für eine geplante Aufteilung einer Liegenschaft In Sondereigentume (z. B. Eigentumswohnungen, Teilgrundstücke oder anteilige Gewerbeflächen bzw. Gewerbeteile)

Allgemeines zur Wertschätzung und Immobilienbewertung

 

Die Immobilienbewertung (Kurzversion: Wertschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften, wie beispielsweise ImmoWertV, BauGB usw. geregeltes Verfahren, das die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert / Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.