Immobilienbewertung
Sie benötigen den Wert eines bebauten (Immobilienbewertung) oder unbebauten Grundstücks(Grundstücksbewertung)? Hierzu bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsprogramm, das stufenweise aufeinander aufbaut:
Stufe 1 – Prüfung der Liegenschaft auf Bauschäden und Baumängel
Die Liegenschaft (Grundstück, Gebäude, Eigentumswohnungen usw.) wird vom Sachverständigen im Rahmen eines Ortstermins begangen und dabei einer Sichtprüfung (inklusive Feuchtemessungen, Rissbeurteilung usw.) auf Bauschäden und Baumängel unterzogen. Die vorgefundene Situation wird seitens des Sachverständigen tabellarisch dokumentiert und kann beispielsweise zur Vorlage bei einem finanzierenden Institut genutzt werden (gedruckte Version in 2 Ausfertigungen).
Stufe 2 – Gutachterliche Wertschätzung
Begehung der Liegenschaft des Sachverständigen mit Aufnahme wertbeeinflussender Kriterien zum Grundstück sowie zur Bebauung. Hierzu zählen u.a. Immisionen, Bauschäden und Baumängel, besondere Bauteile, Einbauten und sonstige Besonderheiten. Gestellung der gutachterlichen Wertschätzung (Verkehrswert) mit Einsichtnahme in das Grundbuch und nach den zwei Berechnungsmethoden (Ertragsberechnung und Sachwertberechnung) der ImmoWertV, Beschreibungen und Fotodokumentation in gedruckter Version (2 Ausfertigungen). (Stufe 2 ist für den Kauf oder Verkauf, in Erbschafts- oder Scheidungsfällen usw. zu empfehlen. Ertrags- und Sachwertberechnungen werden in gleicher Weise nach ImmoWertV wie in Stufe 3 durchgeführt)
Stufe 3 – Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung beinhaltet eine sehr umfangreiche und detailierte Darstellung sämtlicher Einflussgrößen wie beispielswesie Grundbuch, Mikro- und Makrolage, Topographie und Zuschnitt, Historie der Bebauung. Zum Grundstück und zur Bebauung werden umfangreiche Beschreibungen erstellt und die Faktoren der Berechnungen mit den jeweiligen Herleitungen abgebildet. Die Verfahren und Rechenschritte werden begründet. Neben den bereits in Stufe 2 genannten Ertrags- und Sachwertberechnungen, wird in Stufe 3, sofern möglich auch eine Vergleichswertberechnungs nach ImmoWertV durchgeführt.
Allgemeines zur Wertschätzung und Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung (Kurzversion: Wertschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften, wie beispielsweise ImmoWertV, BauGB usw. geregeltes Verfahren, das die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert / Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
Unser Leistungsspektrum in der Übersicht:
Wertermittlungen
von Wohn- und Geschäftsgebäuden, Wohnungen, Gewerbeimmobilien, Grundstücken nach der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) für Privatpersonen, Unternehmen, Banken, Immobilienmaklern und Versicherungen
Wertermittlung bei Trennungs- oder Erbschaftsfällen, Vermögensauseinandersetzungen
Kurzfristige Ermittlung eines marktgerechten Wertes auch z.B. für eine geplante Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen, Grundstücksteilungen usw.
Kurzgutachten
Zur Absicherung bei Verkaufs- und Kaufabsichten, zur eigenen Vermögensbewertung und zur Vorlage bei Finanzierungsinstituten zur Beleihung
Mietwertgutachten (Wohnraum)
Feststellen der Marktmiete (auch ortsübliche Vergleichsmiete an Hand der üblichen Entgelte in einer Gemeinde) auf Basis statistischer und ökonometrischer Verfahren.
Ermittlung der Wohnfläche nach II. BV
Überprüfung und Feststellung der tatsächlich vorhandenen Wohn- und Nutzflächen